Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen AI in Action UG (haftungsbeschränkt) und dem Auftraggeber ausschließlich. AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, AI in Action hat diesen ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt.
Diese AGB gelten auch ohne erneuten Hinweis für Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags sowie für neue gleichartige Verträge mit dem Auftraggeber. Individuelle Abreden zwischen AI in Action und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Individuelle Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.Anwendungsbereich
Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind IT-Dienstleistungen für Unternehmen. Die Leistungen von AI in Action umfassen insbesondere die Beratung zu KI-Lösungen und technische Umsetzung von KI-Anwendungen sowie Geschäftsprozess-Automatisierungen inkl. deren Integration.
Im Gegenzug erhält AI in Action die vereinbarte Vergütung für die Beratung die IT-Dienstleistung und die Durchführung von Beratungs- und Schulungsleistungen. Die IT-Dienstleistungen können als Werkleistung oder als Dienstleistung (Time & Material) erbracht werden. Im Falle einer Dienstleistung schuldet AI in Action nur ein Tätigwerden und kein bestimmtes Ergebnis.
Vertragsschluss
AI in Action erstellt ein Vertragsangebot, welches der Auftraggeber innerhalb der im Angebot angegebenen Frist annehmen kann. Die Annahme kann in jedweder Form erfolgen, z.B. durch digitale Unterschrift, Übersendung des gescannten unterzeichneten Angebots oder durch eine Bestätigung per E-Mail. AI in Action wird dem Auftraggeber den erteilten Auftrag nochmals bestätigen.
Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen in der Ausführung oder zusätzliche Leistungen, so wird AI in Action dem Auftraggeber den zusätzlichen Kosten- bzw. Zeitaufwand mitteilen. Dieser ist vom Auftraggeber gesondert zu beauftragen.
Nimmt der Auftraggeber ein Angebot nicht an, so ist er zur Nutzung etwaiger von AI in Action bereits angefertigter Entwürfe und erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, an ihn übermittelte Entwürfe und erbrachten Leistungen einschließlich von ihm angefertigter Kopien zu löschen bzw. zerstören und AI in Action die Löschung bzw. Zerstörung zu bestätigen.
Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Informationen vor Vertragsschluss vollständig und richtig sind. Beruht ein Angebot von AI in Action auf unrichtigen oder unvollständigen Informationen des Auftraggebers, so kann AI in Action nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten, einen entstehenden Mehraufwand zusätzlich in Rechnung stellen und Schadens- bzw. Aufwendungsersatz verlangen.
IT-Dienstleistungen
Erstellung
Die IT-Dienstleistungen (technische Umsetzung von KI-Anwendungen sowie Geschäftsprozess-Automatisierungen inkl. deren Integration) erfolgt auf Grundlage der individuellen Kundenanforderungen.
AI in Action ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder in Teilen durch Subunternehmer zu erbringen. Dies gilt auch, wenn Leistungen als Dienstleistung erbracht werden.
Änderungen und Anpassungen
Sollte im Angebot ein Änderungsrecht enthalten sein, kann der Auftraggeber im Rahmen einer Korrekturschleife Anpassungen verlangen, sofern diese nicht von den vereinbarten Anforderungen abweichen. Das Änderungsrecht verfällt, wenn der Auftraggeber dieses nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung der Leistung geltend macht. AI in Action führt Änderungen bis zu einem Zeitaufwand von 6 Stunden kostenfrei durch. Ein darüber hinausgehender Zeitaufwand ist zusätzlich zu vergüten. Änderungsverlangen bedürfen der Textform.
Mitwirkungspflichten
Die Parteien erkennen an, dass der Erfolg von Projekten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie von einer guten und rechtzeitigen Zusammenarbeit zwischen den Parteien abhängt. Der Auftraggeber wird rechtzeitig die von AI in Action in angemessener Weise geforderte Mitwirkung leisten und von AI in Action benötigte Informationen zur Verfügung stellen.
Der Auftraggeber wird stets die größtmögliche Sorgfalt walten lassen, die Anforderungen an die Leistungen von AI in Action richtig und vollständig zu definieren und mitzuteilen. Der Auftraggeber garantiert, dass die Informationen, Entwürfe und Spezifikationen, die er AI in Action zur Verfügung stellt, richtig und vollständig sind. Enthalten die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Entwürfe oder Spezifikationen für AI in Action offensichtliche Ungenauigkeiten, so setzt sich AI in Action mit dem Auftraggeber in Verbindung, um die Angelegenheit zu klären.
Zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Zusammenarbeit benennt der Auftraggeber einen oder mehrere Ansprechpartner, die für die Dauer der Arbeiten von AI in Action in dieser Funktion tätig sind. Die Ansprechpartner müssen über die erforderliche Erfahrung, spezifische Kenntnisse der Materie und ein angemessenes Verständnis der Ziele verfügen, die der Auftraggeber erreichen möchte. AI in Action ist nur verpflichtet, dem Auftraggeber über die von ihm benannten Ansprechpartner Informationen über die Ausführung der Arbeiten zu erteilen.
Wenn die Mitarbeiter von AI in Action am Standort des Auftraggebers arbeiten, muss der Auftraggeber rechtzeitig und unentgeltlich die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung stellen, z. B. einen Arbeitsraum mit Computer- und Netzwerkeinrichtungen. AI in Action haftet nicht für Schäden oder Kosten aufgrund von Übertragungsfehlern, Störungen oder der Nichtverfügbarkeit dieser Einrichtungen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Schäden oder Kosten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung von AI in Action zurückzuführen sind. Der Arbeitsbereich und die Einrichtungen müssen allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Auftraggeber stellt AI in Action von Ansprüchen Dritter, einschließlich von Mitarbeitern von AI in Action, frei, die im Rahmen der Vertragserfüllung durch Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers oder durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen in der Organisation des Auftraggebers geschädigt werden. Der Auftraggeber macht die in seiner Organisation geltenden Betriebs- und Sicherheitsvorschriften den von AI in Action eingesetzten Mitarbeitern vor Beginn der Arbeiten bekannt.
Wenn der Auftraggeber AI in Action im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und Produkten von AI in Action Software, Geräte oder andere Ressourcen zur Verfügung stellt, garantiert der Auftraggeber, dass AI in Action alle Lizenzen oder Genehmigungen, die AI in Action in Bezug auf diese Ressourcen benötigt, erhalten wird. Der Auftraggeber installiert, organisiert, parametrisiert und stimmt die benötigte Software und Unterstützungssoftware auf seinen Geräten selbst ab und modifiziert gegebenenfalls die Geräte, andere Software und Unterstützungssoftware und die dabei verwendete Betriebsumgebung und stellt die von ihm gewünschte Interoperabilität her.
Wenn nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber ist für Speicherung und/oder Hosting der erstellten Anwendungen selbst verantwortlich. Kommt der Auftraggeber mit einer Mitwirkungshandlung in Verzug, so kann AI in Action eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was AI in Action infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart.
AI in Action ist berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung einer Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass AI in Action den Vertrag kündigt, wenn die Mitwirkungshandlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn die Nachholung der Mitwirkungshandlung bis zum Ablauf der Frist nicht erfolgt. In diesem Fall kann AI in Action die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen für den noch nicht ausgeführten Teil des Auftrags verlangen. Ersparte Aufwendungen sind nur solche, die unmittelbar mit dem konkreten Auftrag zusammenhängen und aufgrund der Nichtausführung entfallen.
Liefertermine
Liefertermine sind unverbindlich, wenn sie nicht im Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bei unverbindlichen Terminen hat AI in Action nach Überschreitung des Termins und Aufforderung des Auftraggebers die zu erbringende IT-Leistung innerhalb angemessener Zeit, spätestens jedoch nach vier Wochen, zu liefern. Die Einhaltung von Lieferterminen durch AI in Action setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt und seine sonstigen Verpflichtungen, insbesondere zur Leistung einer vereinbarten Zahlung, einhält. Liefertermine verschieben sich um den Zeitraum, für den der Auftraggeber eine geschuldete Mitwirkungshandlung unterlässt. Führt die Verzögerung der geschuldeten Mitwirkung des Auftraggebers zu einer zeitlichen Kollision mit anderen Aufträgen von AI in Action, so kann AI in Action die Arbeiten für den Auftraggeber unterbrechen und nach Abschluss der anderen Aufträge von AI in Action fortsetzen.
Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Streik, rechtmäßigen unternehmensinternen Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotage durch Dritte (wie z.B. durch Spam-Mails) oder aufgrund eines unverschuldeten Wegfalls von Genehmigungen, hat AI in Action nicht zu vertreten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen AI in Action, den Liefertermin um eine angemessene Zeit zu verschieben oder von der Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten. Über Verzögerungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt hat AI in Action den Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen zu unterrichten.
Gerät AI in Action mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Auftraggebers wegen des Verzuges für jeden vollendeten Monat des Verzuges auf 0,5% der Vergütung (ohne Umsatzsteuer) für den Teil der Leistung, der aufgrund des Verzuges nicht genutzt werden kann, beschränkt. Die Verzugshaftung ist insgesamt begrenzt auf 5% dieser Vergütung. Dies gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von AI in Action beruht.
Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäßen Arbeiten abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Unwesentliche Mängel sind solche, welche die Nutzung der Anwendung nur geringfügig einschränken. Wesentliche Mängel liegen insbesondere vor, wenn die Anwendung nicht gestartet werden kann, wiederholt abstürzt oder Funktionen nicht ausgeführt werden können. Nimmt der Auftraggeber eine mangelhafte Arbeit ab, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm Mängelrechte nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
Die Abnahme von Projektergebnissen, wie auch vereinbarte Zwischenabnahmen, haben schriftlich durch einen Freigabevermerk zu erfolgen, wobei E-Mail hierfür ausreichend ist. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Empfang der Arbeitsergebnisse, zu erfolgen. Geht innerhalb der Frist von 4 Wochen keine detaillierte Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Frist nicht, es sei denn sie sind rechtzeitig angekündigt worden. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von 4 Wochen.
Sollte eine Abnahme von weiteren Leistungen eines durch den Auftraggeber beauftragten Dritten abhängig sein (zum Beispiel die Fertigstellung eines Backends, Einarbeitung von Daten in ein CMS-System, etc.) so erfolgt die Abnahme der Leistungen von AI in Action (Endabnahme) nach Fertigstellung der Leistungen des Dritten. Hierauf hat der Auftraggeber bei Vertragsschluss ausdrücklich hinzuweisen und AI in Action die Fertigstellungsfrist für den Dritten mitzuteilen. Kommt es nicht zu fristgerechter Fertigstellung durch den Dritten, so setzt AI in Action dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Endabnahme. Vergeht diese Frist fruchtlos, kann also die Endabnahme aufgrund mangelnder Fertigstellung von Leistungen Dritter weiterhin nicht durchgeführt werden, so wird die Abnahme fingiert. Auf eine Unmöglichkeit der Endabnahme wird sich der Auftraggeber in einem solchen Fall nicht berufen.
Vergütung
Es gilt die vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rabatte und Skonti werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt. Alle von AI in Action angegebenen Preise sind Euro-Preise und in Euro zu bezahlen.
Die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung ergibt sich aus dem Vertragsangebot. Ist keine Fälligkeit vereinbart, sind 50 % der Brutto-Auftragssumme als Anzahlung bei Beginn der Arbeiten und 50 % bei Abnahme zur Zahlung fällig. Gerät der Auftraggeber mit einer Anzahlung in Verzug, so ist AI in Action nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten Frist von 10 Tagen zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt. Dauert die Auftragsdurchführung länger als sechs Monate, ist AI in Action berechtigt, dem Auftraggeber die von AI in Action erbrachten Leistungen nach eigenem Ermessen monatlich oder in anderen Teilraten in Rechnung zu stellen, und zwar unabhängig davon, ob Teilabnahmen vereinbart worden sind und/oder stattgefunden haben.
In der Regel werden die Tätigkeiten von AI in Action unter Berücksichtigung von Tagessätzen kalkuliert und dem Auftraggeber als pauschaler Endbetrag angeboten. Einen Einzelnachweis über die der Vergütungsberechnung zugrunde liegenden Tagessätze hat AI in Action nicht zu erbringen. Beauftragte Änderungen oder Zusatzarbeiten werden nach den vollen Tagessätzen, die der Auftragsvergabe jeweils zugrunde liegen, zusätzlich berechnet, und zwar nach jeweiliger Funktion der eingesetzten Mitarbeiter.
Bei Time & Material Verträgen wird die aufgewendete Zeit anhand von Tagessätzen abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Monatsende. Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Reisekosten und -spesen sowie sonstige Aufwendungen sind vom Auftraggeber zu erstatten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Nutzungsrechte
AI in Action räumt dem Auftraggeber an dem kundenindividuellen Teil der erbrachten Leistung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. An den von AI in Action allgemein entwickelten und im Rahmen des Auftrags verwendeten Teilen wie typischen Gestaltungsstilen (Linien, Verläufe, Farben, etc.), einzelnen grafischen Elementen (Icons, Buttons, etc.) oder Quellcodes erwirbt der Auftraggeber kein ausschließliches, sondern nur ein einfaches Nutzungsrecht. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von offenen Daten (z.B. Quellcodes) besteht nicht, es sei denn, die Herausgabe wird gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung zwischen den Parteien vereinbart.
Sollte AI in Action Grafiken oder Schriften aus lizenzfreien Sammlungen verwenden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese auch von anderen Nutzern der Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber AI in Action erhoben werden, womit der Auftraggeber sich ausdrücklich einverstanden erklärt. Außerdem behält sich AI in Action das Recht auf eine mehrfache Verwendung von lizenzfreien Grafiken oder Schriften im Rahmen von Projekten mit anderen Auftraggebern ausdrücklich vor.
Für den Fall der Beauftragung exklusiver Werkschöpfungen sind die jeweiligen (Teil-) Werke, für die der Auftraggeber ausschließliche Nutzungsrechte erlangen möchte, entsprechend in der Auftragsvergabe ausdrücklich schriftlich zu bezeichnen. Gegebenenfalls hierbei entstehende zusätzliche Lizenzgebühren für Dritte hat der Auftraggeber in jedem Fall zusätzlich selber zu tragen und entsprechende Rechte bei Dritten selber einzuholen. Genaueres muss zwischen den Parteien im Einzelfall ausdrücklich schriftlich geregelt werden, andernfalls bleibt es im Zweifel bei der Einräumung nicht-exklusiver Nutzungsrechte. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Regelung ausdrücklich an.
Entwürfe, Konzepte, Leistungen und sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken, etc.) bleiben Eigentum von AI in Action. Der Auftraggeber erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht.
Die IT-Leistung darf nur von dem Auftraggeber zu dem vereinbarten Zweck benutzt werden. Eine Übertragung von Nutzungsrechten oder die Weitergabe oder Verwertung der IT-Leistung durch Verkauf, Vermietung oder Unterlizenzierung ist nur mit Zustimmung von AI in Action zulässig. AI in Action kann die Zustimmung davon abhängig machen, dass der Auftraggeber seinen Kunden nur eingeschränkte Nutzungsrechte einräumt.
Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Eine vorherige Nutzung der IT-Leistung oder des XR-Contents ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, AI in Action an geeigneter Stelle und in branchenüblicher Art und Weise auf allen Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) als Urheber bzw. Rechtsinhaber zu benennen. Hierzu gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 13 UrhG. Vorhandene Urheberrechtsvermerke oder Registriermerkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
Der Auftraggeber garantiert, dass von ihm bereitgestellte Daten und Materialien und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt AI in Action diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei.
Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe, Konzepte und sonstiger Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken etc.) hat der Auftraggeber AI in Action die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
Hat AI in Action dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und/oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von AI in Action verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. AI in Action haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und/oder Daten. Die Haftung von AI in Action ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und/oder Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
Der Auftraggeber stellt AI in Action von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von dem Auftraggeber überlassenen Daten auf erstes Anfordern frei. Soweit Daten an AI in Action – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.
Alle an den Auftraggeber gelieferten beweglichen Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum von AI in Action. Die vermögensrechtlichen Folgen des Eigentumsvorbehaltes in Bezug auf ein zur Ausfuhr bestimmtes Produkt richten sich nach dem Recht des Bestimmungsstaates, wenn dieses Bestimmungen enthält, die für AI in Action günstiger sind.
AI in Action ist berechtigt, alle Informationen und Unterlagen, die AI in Action im Rahmen des Vertrages erhalten oder erstellt hat, trotz einer bestehenden Verpflichtung zur Aushändigung oder Übergabe, zurückzubehalten, bis der Auftraggeber alle AI in Action geschuldeten Beträge bezahlt hat.
Mängelrechte
Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art des Werkes erwarten kann. Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Auftraggeber geltend machen können.
Ist das Werk mangelhaft, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Mängelrechte zu. Er kann zunächst Nacherfüllung verlangen und bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Mangel gegen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen selbst beseitigen, die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt wegen unwesentlicher Mängel ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel sind solche, welche die Nutzung der Anwendung nur geringfügig einschränken. Wesentliche Mängel liegen insbesondere vor, wenn die Anwendung nicht gestartet werden kann oder sich schließt bzw. bei Interaktionsfehlern (z.B. wenn Gegenstände nicht gegriffen werden können oder Funktionen nicht ausgeführt werden).
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach der Entdeckung in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich anzuzeigen. Insbesondere sind die Erscheinungsform und die Auswirkungen des Mangels anzugeben. Sofern der Auftraggeber bereits vor Fertigstellung des Werkes Mängel erkennt, ist er verpflichtet, AI in Action auf diese hinzuweisen.
Macht der Auftraggeber einen Mangel geltend und stellt sich nach einer Fehlersuche heraus, dass kein Mangel vorliegt oder nicht von AI in Action verursacht worden ist, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Fehlersuche aufgewendete Zeit von AI in Action zu vergüten.
Mängelrechte des Auftraggebers verjähren in zwölf (12) Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung eines mangelhaften Werks.
Werden Werke durch den Auftraggeber bearbeitet, erlöschen die Mängelrechte. Mängelrechte bestehen nicht bei Softwarefehlern und Fehlern, die durch unsachgemäße Benutzung, Bedienungsfehler, unzulängliche Systemumgebung, Verwendung von anderen als in der Spezifikation aufgeführten Einsatzbedingungen oder unzureichende Wartung durch den Auftraggeber oder Dritte entstanden sind.
Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, sofern es sich nur um eine unerhebliche Abweichung der Leistungen von AI in Action von der vertragsgemäßen Beschaffenheit handelt. Liegen Werken bestimmte Software und/oder Services/Dienstleistungen von Dritten zugrunde und werden diese Software/Services/Dienstleistungen durch den Dritten nicht fortgeführt oder geändert, sind diese fehlerhaft oder haben Sicherheitslücken, so steht AI in Action hierfür nicht ein. Eine Haftung durch AI in Action für Software/Services/Dienstleistungen von Dritten wird ausgeschlossen.
Vorzeitige Vertragsbeeindigung
Kündigt der Auftraggeber nachdem das finale Storyboard abgenommen wurde, so ist AI in Action berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen, jedoch mindestens 50 % des gesamten Auftragswertes. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Für von dem Auftraggeber überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstige Materialien, die einen Monat nach Erledigung des Auftrages/Projektes nicht angefordert werden, übernimmt AI in Action keinerlei Haftung. Eine Aufbewahrungs- oder Archivierungspflicht von AI in Action besteht nicht.
Beratung und Schulung
Beratung und Schulungen Leistungen Beratungen und Schulungen (Veranstaltungen) werden als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Leistungen können durch Angestellte, freie Mitarbeiter oder beauftragte Dritte erbracht werden. AI in Action ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Präsenzveranstaltung durch eine Online-Veranstaltung zu ersetzen.
Terminabsage
Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Beratungs- oder Schulungstermin bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei absagen. Bis 7 Tage vor dem Termin ist eine Absage gegen Zahlung einer Pauschale von 50 % der vereinbarten Vergütung möglich. Bei einer späteren Absage bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in voller Höhe verpflichtet. Bereits entstandene Kosten für Reisebuchungen sind bei einer Absage in jedem Fall zu erstatten.
Vereinbaren die Vertragsparteien nach einer Absage innerhalb von drei Monaten einen neuen Termin, werden 50 % der Pauschale bzw. zu zahlenden Vergütung auf die neu vereinbarte Vergütung angerechnet.
Haftung
Schadensersatz
Die Vertragsparteien haften für Personenschäden und vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstigen Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragsparteien nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers. AI in Action haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit von Entwürfen und Konzeptions- und Programmierarbeiten sowie sonstiger Designarbeiten.
Mitverschulden
Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden durch ein Mitverschulden der anderen Vertragspartei verursacht worden ist. Ein Mitverschulden liegt auch vor, wenn die eine Vertragspartei die andere Vertragspartei nicht auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens hingewiesen hat oder wenn sie es unterlassen hat, einen Schaden abzuwenden oder zu mindern.
Der Auftraggeber ist für das Management, einschließlich der Überprüfung der Einstellungen und die Verwendung der von AI in Action gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen sowie für die Art und Weise, in der die Ergebnisse der Produkte und Dienstleistungen verwendet werden, verantwortlich. Der Auftraggeber ist auch für die ordnungsgemäße Unterweisung von Nutzern und für die Nutzung der Anwendung durch Nutzer verantwortlich.
Schlussbestimmungen
Eigenwerbung
Nutzungsrechte, unwiderruflich berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte, Leistungen und/oder sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken, etc.) im Rahmen der Eigenwerbung als Referenz und zur Einreichung bei Awards, etc. unentgeltlich zu nutzen. Zu Referenz- und Werbezwecken ist AI in Action berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden namentlich zu nennen und sein Logo zu diesem Zweck zu verwenden. Eine Referenznennung vor Veröffentlichung des Werkes wird nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
Datenschutz
AI in Action wird ggf. auch personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Auftraggebers zur Auftragsabwicklung verarbeiten. Die Datenverarbeitung erfolgt mit elektronischen und anderen Mitteln. AI in Action verpflichtet sich, geeignete, wirtschaftlich angemessene und ausreichende technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um diese Daten und Informationen zu schützen. Wenn es für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, wird der Auftraggeber AI in Action auf Verlangen schriftlich über die Art und Weise, in der der Auftraggeber seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten nachkommt, unterrichten.
Der Auftraggeber garantiert gegenüber AI in Action, dass der Inhalt, die Nutzung und/oder die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber entschädigt AI in Action für Ansprüche von Personen, deren personenbezogene Daten im Rahmen eines Registers gespeichert oder verarbeitet werden, das beim Auftraggeber verwahrt wird oder für das der Auftraggeber sonst gesetzlich verantwortlich ist, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Sachverhalt, auf den sich ein Anspruch stützt, AI in Action zuzurechnen ist. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Daten, die er im Rahmen der Nutzung eines Dienstes von AI in Action verarbeitet.
Abwerbeverbot
Während der Laufzeit des Vertrages und für die Dauer von einem Jahr nach dessen Beendigung darf keine der Vertragsparteien Mitarbeiter und Freelancer der anderen Partei, die an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind oder waren, und externe Agenturen, auf die AI in Action in der Abwicklung des Auftrages zugreift, beschäftigen oder anderweitig direkt oder indirekt für die Ausführung von Arbeiten einsetzen, es sei denn, die andere Partei hat vorher schriftlich ihre Zustimmung erteilt.
Diese Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft werden, unter anderem an die Bedingung, dass die abwerbende Partei der anderen Partei eine angemessene Entschädigung zahlt.
Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei geheim zu halten, nicht gegenüber Dritten zu offenbaren und sie gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust und vor unbefugtem Zugriff zu sichern und zu keinen anderen als den vertraglich vorausgesetzten Zwecken zu verwenden. Eine Information gilt in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als solche bezeichnet wurde. Der Auftraggeber erkennt an, dass die von AI in Action stammende Anwendung immer vertraulicher Natur ist und dass diese Anwendung Geschäftsgeheimnisse von AI in Action und seiner Lieferanten oder des Herstellers der Anwendung enthält.
Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, Organe, Beauftragte und Auftragnehmer die vorstehenden Verpflichtungen einhalten. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von drei Jahren weiter bestehen. Dies gilt nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit ohne Verletzung der Vertraulichkeit oder ohne Verschulden des Empfängers zugänglich werden.
Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht, wenn und soweit der Empfänger verpflichtet ist, die betreffenden Informationen einem Dritten aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder einer gesetzlichen Vorschrift oder wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, mitzuteilen.
Die Zugangs- oder Identifizierungscodes und -zertifikate, die dem Auftraggeber von oder wegen AI in Action zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulich und müssen vom Auftraggeber als solche behandelt werden und dürfen nur autorisiertem Personal in der eigenen Organisation des Auftraggebers bekannt gegeben werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Systeme und Infrastruktur angemessen zu sichern und für einen aktiven Virenschutz zu sorgen.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist der Geschäftsitz von AI in Action, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. AI in Action ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch am Gerichtsstand seines Geschäftssitzes zu verklagen.
Der Auftraggeber wird für die Lieferungen und Leistungen anzuwendendes Import- und Exportrecht eigenverantwortlich beachten, insbesondere das der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Auftraggeber anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Auftraggeber wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Änderungsvorbehalt
AI in Action behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist und die Änderungen den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligen. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist schriftlich oder per E-Mail widerspricht und AI in Action den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf die Rechtsfolge eines unterlassenen Widerspruchs hingewiesen hat.
Auftraggeber ist Wettbewerber
Ist der Auftraggeber ein Wettbewerber von AI in Aciton, so dürfen die durch AI in Action hergestellten Werke und Leistungen ausschließlich nur für und durch die Kunden des Auftraggebers verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf keinerlei Eigenwerbung (Referenznennung, Einreichung bei Awards, etc.) in Bezug zu die hergestellten Werke/Leistungen durchführen. Die Werke/Leistungen dürfen nicht bearbeitet werden und es darf keine Lizenzierung und/oder Weiterlizenzierung stattfinden.
Eine Einreichung von (Teil-) Werken/Leistungen bei Awards und die damit verbundene Einholung von Wertungspunkten für Rankings erfolgt ausschließlich durch und für AI in Action, sollten die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart haben.
Der Auftraggeber als Wettbewerber von AI in Action hat die Pflicht, an geeigneter Stelle und in branchenüblicher Art und Weise sowie auf allen Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) AI in Action als Urheber zu benennen. Die Urheberrechtsnennung hat online mit einer Verlinkung zu der aktuellen Webseite von AI in Action zu erfolgen. Die Verwendung von Ideen, Konzepten, Prototypen, Demos und Entwürfen durch Auftraggeber, die unmittelbare Wettbewerber von AI in Action sind, ist untersagt.
Für den Fall des Verstoßes gegen vorgenannte Regelungen hat der Auftraggeber an AI in Action eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung an AI in Action zu zahlen. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt AI in Action ausdrücklich vorbehalten.
Sonstiges
Das Verhältnis zwischen den Parteien ist das unabhängiger Vertragspartner zu Marktbedingungen. Keine Partei ist bevollmächtigt, für die jeweils andere zu handeln, diese zu binden oder anderweitig für diese Verpflichtungen zu schaffen oder zu übernehmen.
Sofern sich aus der vertraglichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von AI in Action Erfüllungsort.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen AI in Action aus der Vertragsbeziehung ohne Zustimmung von AI in Action abzutreten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.